AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen Eventpark Kaiserlautern GmbH

I. Allgemeine Nutzungsbedingungen

  1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Eventpark Kaiserslautern GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Benutzung der von der Eventpark Kaiserslautern GmbH zur Verfügung gestellten Flächen (unter anderem die Trampolinfläche, Ninja-Parcours, Escape Räume und der Kleinkindbereich) birgt grundsätzlich Risiken. Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr. Um Verletzungen zu vermeiden, müssen unsere Allgemeinen Nutzungsbedingungen beachtet und eingehalten werden. Diese sind zusätzlich auch an den Eingängen und Zugängen ausgehängt. Darüber hinaus ist den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Bei Missachtung der Anweisungen und/oder Nichtbeachtung der Nutzungsbedingungen gegen einen oder mehrere Punkte, behält sich die Eventpark Kaiserslautern GmbH jederzeit das Recht auf Hausverweis, Hausverbot, sowie weitere Schritte nach eigenem Ermessen vor ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises.
  3. Der Besteller hat Anspruch auf alle Leistungen, die am entsprechenden Tag allen Besuchern des Funparks zur Verfügung gestellt werden. Er hat keinen Anspruch auf den vollständigen und ungestörten Betrieb aller Attraktionen. Betriebsstörungen oder auch der Ausfall einzelner Attraktionen für einen ganzen Tag stellen keinen Mangel dar. Wird die Leistung nicht während der Geltungsdauer des Tickets in Anspruch genommen, steht dem Besteller kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises oder Gewährung des Zutritts an einem anderen Tag zu.
  4. Die Eventpark Kaiserslautern GmbH übt das Hausrecht aus. Die Eventpark Kaiserslautern GmbH ist berechtigt, Hausverweise oder Hausverbote auszusprechen oder andere geeignete Maßnahmen im Rahmen des Hausrechts zu ergreifen. Besucher können insbesondere verwiesen werden, wenn sie andere Besucher belästigen oder in sonstiger erheblicher Weise oder wiederholt gegen die AGB oder die Benutzungsregeln verstoßen haben.
  5. Das Mitbringen von Speisen ist grundsätzlich nicht gestattet. Eine Außnahme bilden unsere buchbaren Geburtstagspakete. Bei einem gebuchten Geburtstagspaket ist das Mitbringen von Kuchen und/oder Cake Pops gestattet.
  6. Jeder Gast, der die Trampolinfläche und/oder den Ninjabereich der Eventpark Kaiserslautern GmbH nutzt, muss für die gesamte Dauer der Sprungzeit im Besitz eines gültigen Sprungzeit-Bandes sein, welches am Empfang vor der Nutzung käuflich erworben werden muss. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird von unserem Personal überprüft. Bei Regelverstößen behält sich die Eventpark Kaiserslautern GmbH Schadenersatzansprüche vor.
  7. Das nach dem Bezahlen erhaltene Wechselgeld muss sofort auf Richtigkeit überprüft werden. Spätere Reklamationen sind nicht möglich.
  8. Onlinebuchungen können ausschließlich über unseren Ticketpartner „Roller“ getätigt werden. Eine Stornierung der gebuchten Tickets ist nur gegen Gutschein möglich. Erfolgt eine Stornierung/Absage des gebuchten Events / der gebuchten Sprungzeit, wird der gezahlte Betrag gegen einen Gutschein erstattet.  SONDERFALL GEBURTSTAGSPAKETE UND ESCAPE RÄUME: Der verbindlich gebuchte Termin kann bis zu 24 Stunden vor Startzeit telefonisch oder per Email kostenfrei storniert werden. Eine verspätete Stornierung verursacht Stornierungsgebühren. Bei einer Stornierung später als 24 Stunden vor dem Event, fallen Stornierungskosten in Höhe von 50 € an. Bei unentschuldigtem Nichterscheinen halten wir uns vor den gesamten Betrag in Rechnung zu stellen.
  9. Die Weitergabe oder Übertragung von gekauften Tickets ist nicht gestattet.
  10. Die Nutzung der Räumlichkeiten ist ab dem 3. Lebensjahr erlaubt. Kinder unter 7 Jahren dürfen nur unter permanenter Betreuung eines bekannten Erwachsenen springen. Kinder unter 7 haben noch nicht genügend Erfahrung, um die eigenen Fähigkeiten richtig einzuschätzen und nicht das Wissen, Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Die Begleitperson hilft dem Kind, das dadurch bedingte höhere Verletzungsrisiko durch Eingreifen zu minimieren. Kinder unter 3 Jahren sollten nur beim Minijump unter besonders geschützter Atmosphäre springen.
  11. Unter 18-jährige Gäste benötigen ausnahmslos eine vom Erziehungsberechtigten oder einer berechtigten volljährigen Person eine korrekt ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung. Wir akzeptieren nur unsere vor Ort oder auf unserer Homepage bereitgestellten Einverständniserklärungen, keine selbst verfassten Schreiben.
  12. Bei Gefahr, Brandfall oder Unfall sind die gekennzeichneten Notausgänge zu benutzen – der Aufzug stellt keinen Notausgang dar.
  13. Die Nutzung der Kleiderspinde erfolgt gegen eine Pfandleistung. Für den Schlüssel ist der Nutzer selbst verantwortlich. Die Eventpark Kaiserslautern GmbH haftet nicht für Schlüssel oder die Pfandleihe hierfür. Für mitgebrachte Garderobe und sonstige mitgebrachte Gegenstände jedweder Art übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, der Verlust wurde durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Eventpark Kaiserslautern GmbH verursacht.

II. Nutzung der Sprunganlage

  1. Die Eventpark Kaiserslautern GmbH haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
  2. Für andere Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung (einfache Fahrlässigkeit) wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet die Eventpark Kaiserslautern GmbH unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche der Besucher, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Nutzung des Trampolinparks entstehen, ausgeschlossen, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist.
  3. Schwangere, Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen, Personen die auf Grund einer Behinderung nicht selbstständig laufen und/oder stehen können, sowie Personen mit einem Körpergewicht von über 120 kg ist das Springen nicht gestattet. Springen unter Alkohol, Medikamenten oder Drogeneinfluss ist untersagt. Gleiches gilt für Personen, die innerhalb des Gebäudes illegale Rauschmittel konsumieren. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bereits gezahlten Eintrittspreises. In allen Bereichen des Funpark Kaiserslautern gilt ein absolutes Rauch- und Alkoholverbot.
  4. Kopfbedeckungen sind aus Sicherheitsgründen auf den Sportgeräten in unseren Parks nicht erlaubt. Von ihnen kann eine Gefahr für den Gast selbst oder auch für andere Gäste ausgehen (wie z.B. versehentliches Festhalten, Hängenbleiben, Sichtverdeckung, Strangulation oder Verlieren von Nadeln). Ausnahmen gelten für Kopfbedeckungen, die aus religiösen Gründen getragen werden, sofern sie für die sportliche Betätigung vorgesehen sind (z.B. sog. Sportkopftücher) und ansonsten den Sicherheitsanforderungen entsprechen (z. B. kein Feststecken mit Nadeln, kein Verrutschen). Lange Haare sind zum Zopf zu binden.
  5. Sämtliche Hosen und Jackentaschen sind vor dem Springen auszuleeren. Schmuck, Uhren, Handys, Gürtel mit Nieten und Brillen müssen ebenfalls abgelegt werden. Gegenstände, wie selbst mitgebrachte Bälle oder andere Spiel- und Sportgeräte, sind verboten! Neben der Beschädigung der mitgebrachten Gegenstände drohen auch hier schwere Verletzungen wie etwa ausgerissene Ohr- oder Piercing-Löcher, harte Treffer im Gesichtsbereich, insbesondere den Augen oder die Beschädigung oder das Abbrechen von Zähnen, das Hängenbleiben mit den Fingern in Schmuckstücken oder Gürteln mit entsprechenden Verletzungen (umgebogene, gebrochene oder ausgekugelte Finger).
  6. Das Ablegen von Kleidung, Becher, Flaschen, Taschen oder sonstigen Gegenständen auf der Trampolinarena und/oder auf dem Zugangsbereich, den Rettungswegen sowie an oder vor den Notausgangstüren, ist verboten! Hierdurch entstehen Stolperfallen oder es könnten Rettungsmaßnahmen verhindert und Fluchtwege blockiert werden.
  7. Die Nutzung von Handys, Fotoapparaten, Videokameras, Action-Cams o.ä. ist auf der gesamten Sprung-Arena verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Verweis von der Anlage ohne Rückerstattung des Eintrittspreises! Body-Cams sind nur bei korrekter Trageweise (fest am Körper in Brusthöhe befestigt) erlaubt und dürfen keine Gefahr für den Träger selbst oder anderen Springern sein.
  8. Essen und Getränke sind auf der gesamten Trampolinanlage nicht gestattet. Während der Sprungzeit darf nicht gegessen werden. Dieses Verbot gilt auch für Kaugummi oder andere Süßigkeiten. Der Mund muss immer leer sein, da anderenfalls schwere körperliche Schäden oder Verletzungen drohen, insbesondere das Ersticken an verschluckten Speiseresten. Es ist darauf zu achten, dass beim Springen die Zunge nicht zwischen die Zähne gerät, da sonst schmerzhafte Verletzungen oder Gewebeverlust drohen können. Ebenso ist darauf zu achten, dass beim Springen die Zähne nicht aufeinanderschlagen, damit die Zähne nicht verletzt werden.
  9. Die Sprungflächen dürfen nur mit unseren zum Verkauf angebotenen, für die Zwecke der Nutzung unserer Trampolinhalle hergestellten, Sprungsocken betreten werden. Turnschläppchen, Turnschuhe oder handelsübliche Socken mit Gummibesatz sind aus Unfallverhütungsgründen nicht erlaubt. Die Benutzung des Ninja-Bereichs und des Trampolinbereichs mit kurzärmligen Shirts, sowie kurzen Hosen erhöht die Verletzungsgefahr und wird nicht empfohlen, da es hierdurch zu schmerzhaften Abreibungen und Abschürfungen der Haut beim Hangeln an den Seilen und beim Auftreffen auf der Trampolinfläche kommen kann.
  10. Es ist immer nur eine Person je Trampolin gestattet. Anderenfalls drohen bei Benutzung der Trampolinfläche durch mehr als eine Person zur gleichen Zeit durch die entstehenden Katapulteffekte schwere und schwerste Verletzungen vor allem durch das Zusammenstoßen von Personen wie etwa Platzwunden, Zahnschäden oder Schädelfrakturen. Auch sind Knochenbrüche und Lähmungen oder ähnlich schwere Verletzungen möglich, wenn Personen auf andere Personen draufspringen. Aus den gleichen Gründen ist das Herumtoben, Rennen, Angreifen, Schubsen oder Fangen spielen nicht erlaubt.
  11. Das Springen oder die Ausführung von Salti oder anderen Tricksprüngen über die Abdeckungen bzw. von Trampolin zu Trampolin ist nicht erlaubt. Hierdurch kann es durch das Auftreffen neben oder zwischen den Trampolinflächen oder auf ungepolsterten Bereichen zu schwersten Verletzungen kommen wie Verletzungen von Bändern, Sehnen, Knochenbrüchen, Schädelfrakturen, Wirbelverletzungen, Genickbrüchen, Lähmungen oder Tod.
  12. Für notwendige Pausen bitte unbedingt den Trampolinbereich verlassen und keinesfalls auf die Trampolinflächen oder Abdeckungen setzen. Anderenfalls kann es zu Kollisionen mit anderen Springern kommen.
  13. Das Springen vom Jump-Tower ist nur alleine gestattet, nicht zu Zweit oder in Gruppen. Eine Landung sollte möglichst großflächig erfolgen. Das Aufkommen auf den Airbags (Landezone des Jump-Tower) mit Kopf oder Füßen zuerst ist extrem gefährlich. Hier kann es zu schweren Verletzungen wie Gehirnerschütterungen, Bewusstlosigkeit, sowie Verletzungen im Gesicht durch den Rückschlag der Knie beim Aufprall oder zu Verletzungen an Gelenken, Wirbelsäule und Knochenbrüchen kommen.
  14. Alle sportlichen Tricks und Aktivitäten erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr und sollten daher nur unter gesunder Einschätzung der eigenen körperlichen Fähigkeiten und selbstverständlich ohne Andere in Gefahr zu bringen, ausgeübt werden. Vor Ausübung von Tricksprüngen oder Salti muss sich der Springer zuerst mit dem Trampolin vertraut machen. Tricksprünge und Salti auf dem Trampolin sind – selbst für geübte Springer – besonders gefährlich. Es wird darauf hingewiesen, dass es hierbei zu schweren und schwersten Verletzungen kommen kann wie insbesondere Verletzungen im Gesicht durch den Rückschlag der Knie beim Aufprall, sowie Verletzungen von Bändern oder Sehnen. Ebenso kann es zu Knochenbrüchen, Schädelfrakturen, Wirbelsäulenverletzungen, Genickbrüchen und sogar zu Querschnittslähmungen kommen.
  15. Das Hochklettern an den schrägen Trampolinwänden, den seitlichen Wänden und Netzen ist verboten. Das Springen an den seitlichen Trampolinen über 1,30m (Markierung) erfolgt auf eigene Gefahr! Das Springen von der Jump-Wall auf das Trampolin ist auf Grund der hohen Unfallgefahr nicht gestattet. Während der gesamten Sprungzeit ist unbedingt darauf zu achten, auf andere Rücksicht zu nehmen und sie zu keiner Zeit durch unkontrolliertes Handeln zu gefährden.
  16. Die Nutzung des Gladiatorenbalkens erfolgt auf eigene Gefahr. Die Abstände zur Gehfläche sind seitlich auf 2m begrenzt. Das Springen vom Gladiatorenbalken ins Würfelbecken ist verboten, auch das Abstoßen beim Fallen ist zu unterlassen, da hierdurch die Verletzungsgefahr erhöht wird.
  17. Das Löchergraben bzw. das Durchwühlen der Würfelbecken ist aus Sicherheits- und Hygienegründen nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns das Recht vor, entstandene Personal- und Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Das Eintauchen in die Schaumstoffbecken mit Kopf oder Füßen zuerst ist extrem gefährlich. Eine Landung sollte möglichst großflächig erfolgen. Die Sprung- und Landezone ist umgehend zu verlassen, damit es nicht zu verletzungsträchtigen Zusammenstößen mit anderen Springern kommt.  
  18. Die Nutzung des Wipe-Out (Twister) birgt eine besondere Gefahr. Der Twister darf ausschließlich von geschultem Personal in Betrieb genommen werden. Der manuelle Betrieb durch Gäste, z.B. durch Anschieben der Twister-Balken, ist nicht gestattet. Selbst bei fachgerechtem Betrieb kann es zu schwersten Verletzungen kommen. Es drohen Schläge bzw. Stöße oder Einklemmungen. Beim Springen immer in der Mitte eines Trampolins bleiben. Trampoline dürfen nicht im Sprung verlassen werden. Ein Sprung auf die Rahmen kann trotz der gepolsterten Abdeckungen zu schwerwiegenden Verletzungen wie Knochenbrüchen, Gehirnerschütterung, Wirbelsäulenverletzungen, Lähmungen oder Tod führen. Das Rennen von Trampolin zu Trampolin innerhalb des Twisters ist nicht gestattet.
  19. Bei einem Unfall ist unverzüglich unser Personal zu informieren, damit eine saubere Dokumentation durchgeführt werden kann.

 

FUN PARK Kaiserslautern | Von-Miller-Str. 7 | Kaiserslautern

Öffnungszeiten: Mo - Do 13:30 - 19:00 Uhr | Fr: 13:30 - 21:30 Uhr | Sa: 12:00 - 21:30 Uhr |  So: 12:00 - 18:00 Uhr

Feiertage & Ferien: ab 11:30 Uhr

ACHTUNG !!!  Mi: 10:30 - 13:00 Uhr, Sa: 9:30 - 12:00 Uhr und So: 10:30 - 12:00 Uhr ausschließlich Minijump für Kinder von 1-6 Jahren.


E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!| Tel: 0631 62419797 | Mobil: 0174 1932986